"FLIEGEN OHNE CHECK KANN FOLGEN HABEN"

FLUGTAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNG

Dr.Erwin Groke ist Flugmediziner und führt in der Praxis Flugtauglichkeitsuntersuchungen der Klasse 2 nach EU–Recht (gemäß § 24a Abs.3 LuftVZO) durch.

Weitere Informationen finden Sie unten. Bei Interesse an dieser Untersuchung, melden Sie sich bitte unbedingt vorher bei uns an und planen einen Zeitrahmen von ca. 60 Minuten ein. 
 
Die Kosten für die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung werden von keiner Krankenkasse übernommen. Das Honorar beträgt zur Zeit ca. 75,- bis 110,- Euro, gestaffelt nach dem vom Alter abhängigen Untersuchungsaufwand.

Bringen Sie zur Untersuchung bitte folgende Unterlagen mit:  

• Referenznummer, falls bekannt (wird vom Luftfahrtbundesamt erteilt)
• Antragsformular
• Letztes Untersuchungszeugnis
• Fluglizenz/Lizenz-Nr.
• Genaues Datum der Erstuntersuchung (Tag/Monat/Jahr)
• Ausweis
• Ergebnis einer aktuellen augenärztlichen Untersuchung (ggf. mit aktuellem Brillen-/Kontaktlinsenpass)
• Bei Erstuntersuchung oder bei Instrumentenflug-Berechtigung: Ergebnis einer Untersuchung beim HNO-Arzt